"HIGH-SCHOOL" Westfalen: Der Fachhandel für Drachen, Gleitschirme, Zubehör. Ausbildung, Reisen, Packservices.

Allgemeine Informationen / Umschulung von Drachen auf Gleitschirm

Allgemein populär wurde das Drachenfliegen in Deutschland im Jahre 1973 durch einen spektakulären Flug von der Zugspitze; das Gleitsegeln begann ca. 15 Jahre später.

Eine ständige technische Verbesserung führte zu dem heute vorhandenen hohen Maß an Sicherheit. Parallel dazu erhöhte sich kontinuierlich das Ausbildungsniveau der Fluglehrer, was auch Ihnen ein hohes Maß an Sicherheit beim Erlernen und Ausüben dieser schönen Luftsportarten gewährleistet.

Für die Drachenfluggrundausbildung stehen mehrere bereits legendäre "Bergfalke" und der Schweizer "Flex" zur Verfügung. Die Fortbildung findet auf moderneren schulungstauglichen Drachen unterschiedlicher Hersteller statt.

Bei der Gleitsegelausbildung stehen für jede Gewichtsklasse entsprechende schulungstaugliche, aber dennoch anspre-sprechend leistungsstarke, Ausbildungsgeräte zur Verfügung. Wegen des geringen Gewichts des Equipments freuen wir uns auch über jeden weiblichen Teilnehmer. Man braucht zum Fliegen nämlich weniger Kraft als eher etwas Geschicklichkeit sowie einige Erfahrung und nicht zuletzt theoretisches Wissen. Deshalb ist dieser Sport auch ohne Einschränkung ein Frauensport.

Neben Schnuppertagen und Schnupperkursen werden Grundkurse angeboten sowohl als  Wochenkurse und/oder Wochenendkurse als auch kombinierte Kurse. Die Wochenendkurse laufen ganzjährig in Abhängigkeit von den Witterungsbedingungen. Da diese Kurse durchgehend angeboten werden, gibt es auch keine bestimmten Termine für den jeweiligen Kursbeginn. Unter "Termine" gibt es ein reichhaltiges Angebot.

Die Gruppenstärke blieb in der Vergangenheit stets in einem vernünftigen eher kleineren Rahmen. Wer einen Kursus begonnen hat, sollte bemüht sein, diesen ohne große Unterbrechungen zu absolvieren. Wer einen Wochenkursus (Montag - Freitag oder wochenendübergreifend ganztägig) belegen möchte, sollte uns den Termin seiner Wahl nennen, damit wir prüfen können, ob wir in der Lage sind, diesem Wunsch zu entsprechen. Das gilt fürs Drachen- und Gleitschirmfliegen gleichermaßen.

Die Kleidung sollte wetter- und jahreszeitangepasst sein. Mit Nachdruck fordern wir das Tragen von hohen knöchelstützenden festen Schuhen mit griffiger Sohle. Ungeeignet sind Turnschuhe, auch hohe, mit nahezu glatter Sohle. Übungshänge sind abschüssig und nicht selten morgens feucht, nass oder sogar glatt. Da hilft nur gutes Schuhwerk. Wer nicht darüber verfügt, dem helfen wir gerne mit verschiedenen Modellen in unserem Shop weiter. Wenn sich jemand ein Paar Schuhe zulegen möchte, dann auch die richtigen mit dem Rat der Flugschule und möglichst auch dort. Unser Team würde sich freuen, auch Sie im Kreise unserer Schüler und Flugfreunde begrüßen zu können. Schüler mit ungeeignetem Schuhwerk tragen das Risiko einer Verletzung selber (siehe Hinweis im Ausbildungsvertrag).

Ausbildungsinhalt:

Schnuppertag:

Die Teilnehmer treffen sich zu einem am Tage zuvor auf einem Infofon aufgesprochenem Zeitpunkt an dem ebenfalls dort genannten Übungshang (Holzhausen-Externsteine oder Ascheloh Halle/Westf.) Nach Besprechung des Ausbildungsvertrages wird den Teilnehmern der Aufbau und die Funktion eines Gleitschirms / Drachens erklärt und anschließend praktisch vorgeführt (sog. Aufziehübungen). Sodann werden die Teilnehmer mit je einem Sitzgurt und einem Helm ausgestattet. Anschließend werden Gleitschirme übergeben und die Teilnehmer beginnen nach dem vorbereitenden Auslegen des Gleitschirmes mit ersten Übungen. Parallel bzw. anschließend analysiert der Ausbilder die Übungen gegenüber dem Schüler.

Nach ersten Übungen wird den Teilnehmern das Steuern und richtige Ablegen des Gleitschirms erklärt, auch unter Einsatz eines Modells. Es folgen weitere praktische Übungen zunächst im flachen Gelände. Soweit die Kondition der Teilnehmer und die Witterungsbedingungen es zulassen, begeben sich die Teilnehmer mit ihren Geräten dann in den unteren Teil der Schräge des Hanges und setzen die Übungen durch Erproben des Startlaufes fort. Je nach Ausgangshöhe und Lauffähigkeit erleben die Teilnehmer ein erstes Angehobenwerden oder auch kleine Schwebephasen. Hierbei vertiefen die Teilnehmer ihre Fähigkeit, schneller und langsamer zu gleiten und dabei die Steuerbewegungen zu verfeinern. Bei optimalen äußeren Bedingungen und der nötigen Einfühlsamkeit gelingen nicht selten kleine Flüge aus angemessener Höhe. Abschließend wird den Teilnehmern materialschonendes Verpacken vorgeführt, so dass diese anschließend ihre Schirme gut in einem compressionsac unterbringen können. Der Tag endet mit einer Aussprache und der Beantwortung von Fragen meistens über den möglichen Fortgang der Ausbildung und zum notwendigen Equipment.

Schüler schließen mit der Flugschule einen Ausbildungsvertrag ab. Darin ist u.a. geregelt, dass der Anspruch der Schüler auf die Ausbildung gemäß der jeweils gewählten Ausbildungsart 1 (ein) Jahr lang besteht. Im Einzelfall (und ggfs. gegen Aufpreis) können Verlängerungsabsprachen über eine angemessene Verlängerung getroffen werden.

Persönliche Voraussetzungen für den Schüler:

Die Grundvoraussetzungen für das Erlernen des Drachen- und Gleitschirmfliegens ist die Motivation des Schülers. Dabei kommt es nicht darauf an, über besonders große Kräfte zu verfügen, um das Fliegen zu erlernen. Vielmehr sollte der Schüler gesund sein und mit Disziplin und dem nötigen sportlichen Einsatz unter Anleitung des Fluglehrers das Fliegen erlernen.

Allgemeine Bedingungen:

Das Mindestalter beträgt 14 Jahre. Bei Minderjährigen muss das Einverständnis der gesetzlichen Vertreter (Eltern) vorliegen. Die Schule behält sich das Recht vor, Teilnehmer vom Kurs auszuschließen, falls sie den Anforderungen nicht gewachsen sind oder Fluglehreranweisungen nicht befolgen oder durch undiszipliniertes Verhalten sich selbst oder Dritte gefährden. Es wird ein Ausbildungsvertrag geschlossen. Die gesetzlichen Krankenversicherungen schließen i.d.R. das Risiko "Luftsport" mit ein. Bei sonstigen Versicherungen (z.B. Lebensversicherung) sollten Sie sich schriftlich eine Deckungszusage geben lassen bzw. die AGB Ihres Vertrages lesen oder mit Ihrem Versicherer Rücksprache nehmen. Unfallversicherungen sind E

höchstpersönliche und von jedem Teilnehmer ggfs. selber abzuschließen. Zur Abdeckung sämtlicher vom Gesetzgeber angesprochenen Risiken sind schulseits Haftpflichtversicherungen (Fluglehrer-, Windenhaftpflichtversicherung,Gerätehaftpflichtversicherung gewerbliche Ausbildung HG + GS) abgeschlossen worden.

Die Ausbildung zum A-Schein (beschränkter Luftfahrerschein) umfasst bei Neubeginn ab dem 01.01.2024 eine Höhendifferenz von 18.000 Metern, geflogen als Hang- oder Windenschleppstart.  Schwerpunkte der Ausbildung sind die Landeeinteilungen (Landungen) und das Groundhandling.

 

Umschulung von Drachen auf Gleitschirm (Abs. "VI Erleichterungen" der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des DHV)

1.1 Theorie: nur in den Fächern Technik und Flugtechnik/Verhalten in besonderen Fällen (keine Prüfung)

1.2 Keine alpinen Höhenflüge < 500 Meter (Hangstart)

      25 Flüge < 300 Meter, davon 15 < 300 Meter Hangstart und < 10 per Windenschlepp (< 200 Meter Ausklinkhöhe)

      Diese Voraussetzungen sind zu erfüllen für den "beschränkten Luftfahrerschein" (A-Schein). Den Hängegleiterpiloten,

      die  im Besitz des B-Scheins sind, wird der B-Schein für das Gleitschirmfliegen nach schulinterner praktischer Prüfung

      vom DHV automatisch mit ausgestellt, allerdings nur mit der Startart, zu der sie als Hängegleiterpiloten berechtigt sind.

      Alle Umschüler müssen schulintern die A-Schein-Praxisprüfung absolvieren (wahlweise Hang oder Windenschlepp).

      Eine praktische Prüfung vor dem DHV entfällt.